Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OEZ AI
1. Allgemeines
1.1. Diese AGB regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der OEZ AI (im Folgenden „Dienstleister“) und deren Kunden, Markenpartnern sowie Creatorinnen.
1.2. Die OEZ AI bietet Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Management, Kampagnenplanung, Content-Produktion, Influencer-Management und Markenbetreuung sowie KI-gestützte Lösungen an.
1.3. Die OEZ AI ist Miteigentümer der geschützten Marke Creatorshaus, die von der OEZ AI und OEZ Agency gemeinsam betrieben wird.
1.4. Mit Abschluss eines Vertrages oder der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde, Partner oder Creator mit den AGB einverstanden.
1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich von der OEZ AI anerkannt wurden.
2. Leistungen der OEZ AI
2.1. Die OEZ AI bietet Dienstleistungen in den Bereichen:
3. Vertragsabschluss und Buchungen
3.1. Ein Vertrag zwischen der OEZ AI und einem Kunden, Partner oder einer Creatorin kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch schriftliche Bestätigung zustande.
3.2. Auftragsbestätigung:
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2. Das Zahlungsziel beträgt in der Regel 7 Tage nach Rechnungsstellung. In besonderen Fällen kann das Zahlungsziel auf „Sofortzahlung“ oder bis zu 30 Tage angepasst werden.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist die OEZ AI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren zu erheben.
4.4. Für Produkte und Leistungen, die im Rahmen des Creatorshaus-Events von der OEZ AI bereitgestellt werden, erfolgt die Versteuerung ausschließlich durch die OEZ AI. Produkte, die von Markenpartnern bereitgestellt werden, unterliegen deren eigener Steuerverantwortung.
4.5. Creatorinnen erhalten ihre vereinbarte Vergütung für Kooperationen innerhalb der vertraglich geregelten Zahlungsfrist.
5. Pflichten des Kunden, Markenpartner und Creatorinnen
5.1. Kunden und Markenpartner verpflichten sich, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
5.2. Markenpartner sind verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bezüglich der Versteuerung und Deklaration ihrer Produkte.
5.3. Creatorinnen verpflichten sich, alle vereinbarten Inhalte und Veröffentlichungen fristgerecht und gemäß den Absprachen zu erstellen und hochzuladen.
5.4. Alle Parteien sichern zu, dass die bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos) keine Rechte Dritter verletzen und keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte missachten.
5.5. Persönliche Gegenstände oder Equipment, die von Creatorinnen, Kunden oder Markenpartnern eingebracht werden, unterliegen deren eigenem Risiko.
6. Widerrufsrecht
6.1. Ausschluss des Widerrufsrechts:
7. Haftung der OEZ AI
7.1. Die OEZ AI haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der OEZ AI oder ihrer Mitarbeitenden verursacht wurden.
7.2. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Folgeschäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.3. Die OEZ AI haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch den Kunden, Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.
7.4. Für Software- oder KI-Fehler, die durch die Nichteinhaltung von Anweisungen oder unsachgemäße Nutzung seitens des Kunden entstehen, übernimmt die OEZ AI keine Haftung.
7.5. Bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
8.1. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht-exklusive Nutzungsrecht an der entwickelten Software, KI-Lösungen oder produzierten Inhalte.
8.2. Der Quellcode oder weitergehende Rechte an der entwickelten Lösung verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, bei der OEZ AI.
8.3. Markenpartner und Creatorinnen erhalten vertraglich definierte Rechte an den von ihnen in Auftrag gegebenen Inhalten, dürfen diese jedoch nicht ohne Zustimmung der OEZ AI außerhalb der vertraglich festgelegten Zwecke nutzen.
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